Sprachkenntnisse

Online-Sprachtest seit dem 11. November 2014

Seit diesem Datum muss jeder ERASMUS-Teilnehmer verpflichtend an einem Online-Sprachtest teilnehmen. Dieser wird in 5 Sprachen angeboten (EN, ES, FR, IT und NL) und muss vor sowie unmittelbar nach Beendigung des Aufenthaltes absolviert werden. Das Ergebnis ist für den Auslandsaufenthalt ohne Bedeutung und dient der persönlichen Erfolgskontrolle.

Allgemein ist eine unabdingbare Voraussetzung für die Teilnahme am ERASMUS-Programm der Nachweis ausreichender Sprachkenntnisse der jeweiligen Landes- bzw. Unterrichtssprache der Gastuniversität. Der Nachweis soll durch ein Sprachzeugnis spätestens bis zum Antritt des Auslandsstudiums vorgelegt werden.

An manchen Unis müssen Sprachzeugnisse eingereicht werden und Erasmus-Koordinatoren der Gastunis haben auch die Möglichkeit, Gaststudenten (je nach gewünschtem Fachbereich) wegen mangelnder Sprachkenntnisse abzulehnen. Es ist z.B. von großem Nachteil bei einem psychiatrischen Wahl-PJ-Tertial, die Landessprache nur ungenügend zu beherrschen.

Sprachkurse werden von folgenden Institutionen angeboten: