FAQ
Ist eine Förderung ohne Immatrikulation in Rostock möglich?
Leider nein, es können ausschließlich Studierende, die an der Universität Rostock immatrikuliert sind, gefördert werden. Studierende anderer deutscher Hochschulen können somit keinen Austauschplatz über die Medizinische Fakultät der Universität Rostock erhalten.
Wann ist der beste Zeitpunkt für ERASMUS?
Für Studierende der Humanmedizin ist der beste Zeitpunkt ins Ausland zu gehen im klinischen Studienabschnitt im 7./ 8. Semester oder 9./10. Semester.
Wie hoch ist die ERASMUS Förderung?
Die EU gibt für die Studierendenmobilität drei Länderkategorien mit unterschiedlichen monatlichen Stipendienhöhen vor. Die Fördersätze für das aktuelle akademische Jahr entnehmen Sie bitte der Homepage des Rostock International Houses der Uni Rostock.
Gibt es eine Mindestaufenthaltsdauer?
Die Mindestaufenthaltsdauer für einen Erasmus-Studienaufenthalt beträgt 3 Monate. I.d.R. bleiben die Studierenen das WiSe und/oder das SoSe im Ausland wobei der Semesterbeginn bzw. das Semesterende je nach Land sehr unterschiedlich sein kann und nicht unbedingt mit unseren Semesterzeiten überein stimmt.
Gibt es Sprachvoraussetzungen?
Die Sprachvoraussetzungen variieren je nach Partneruniversität stark. Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig bei der jeweiligen Partneruniversität welche Sprachnachweise bis wann einzureichen sind. Kontaktpersonen finden Sie unter dem Reiter "Partner".
Kann ich Kurse eines anderen Fachs besuchen?
Grundsätzlich belegen Sie Kurse Ihres Fachs, da die Verträge zwischen den Gastuniversitäten über die Fächer erfolgen. Sofern Ihre Gastuniversität dies zulässt, können Sie in Ausnahmefällen auch Kurse eines anderen Faches besuchen. Bitte fragen Sie dazu Ihren Erasmuskoordinator.
Kann ich die Gastuniveristät wechseln?
Im Allgemeinen können Sie die Gastuniversität nicht wechseln, da Sie dadurh die Mindesförderung von 3 Monaten pro Aufenthalt unterschreiten würden. Sie können aber zwei Semester hintereinander an verschiedenen Partnereinrichtungen absolvieren, sofern Sie nach Ihrer Bewerbung jeweils einen der verfügbaren Plätze erhalten.
Kann ich an verschiedenen Partneruniversitäten studieren?
Sie können zwei Semester hintereinander oder mit zeitlichem Abstand an verschiedenen Partnereinrichtungen studieren, sofern Sie nach Ihrer Bewerbung jeweils einen der verfügbaren Plätze erhalten, Sie die Mindesaufenthaltsdauer von 3 Monaten bei jedem Aufenthalt einhalten und die maximale Förderdauer von 12 Monaten pro Studienabschnitt nicht überschreiten. Innerhalb eines Semesters können Sie jedoch nicht an verschiedenen Partneruniversitäten studieren.
Soll ich mich an der UMR beurlauben lassen während meines Auslandssemesters?
Wenn Sie sich beurlauben lassen wird die Zählung der Fachsemester ausgesetzt. Allerdings können Sie in der Zeit dann keine Prüfungsleistungen an der UMR erbringen (auch keine Weiderholungsprüfungen).
Kann ich eine Rückerstattung meines Semestertickets beantragen?
Der nachweisliche studienrelevante Aufenthalt außerhalb Rostocks während des Semesters aus Studien- und Praktikumsgründen ist ein Grund für die Semesterticketrückerstattung. Die Semesterticketrückerstattung ist schriftlich beim Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) unter Angabe des Grundes zu beantragen. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Homepage der AStA Universität Rostock.
Wann und wo bewerbe ich mich für ERASMUS+ Studium?
Sie beweben sich bis zum 15. Dezember für das darauffolgende akademische Jahr. Alle derzeitigen Parternuniversitäten finden Sie unter dem Reiter "Partner". Informationen zum Bewerbungsverfahren finden Sie unter dem Reiter Outgoing => Bewerbung, Auswahl und Anerkennung. Bei Fragen vorab können Sie einen Termin mit der ERASMUS-Koordinatorin vereinbaren. Außerdem findet jährlich voraussichtlich im November eine Informationsveranstaltung dazu statt.
Kann ich mich mehrfach bewerben?
Eine Erasmus-Förderung ist in jedem Studienabschnitt bis zu 12 Monate möglich. Innerhalb eines Studienabschnitts können Sie mehrfach gefördert werden, sofern die Gesamtlänge nicht über 12 Monaten liegt (also z.B. 2 Studienaufenthalte à 6 Monate) und Sie jeweils die Mindesaufenthalsdauer einhalten. Praktikumsaufenthalte, die über ERASMUS gefördert werden, werden hier mit eingerechnet.