Finanzen und Versicherung
Finanzierung
Die Universität Rostock zahlt an alle ERASMUS+-Studierenden, die in ein Land der Europäischen Union gehen werden - unabhängig vom Auslands-BAföG - pro Monat einen festen Betrag. Die Höhe des Beitrags hängt ab von Ihrem Wunschort - mehr dazu auf der Seite des RIH unter Finanzen.
Zusätzliche Plätze an Partnerhochschulen, die nicht über das Austauschprogramm abgewickelt werden, können von uns leider nicht finanziell gefördert werden. Gleiches gilt für individuelle Verlängerungen des Auslandsaufenthalts.
Auslands-BAFÖG
Der Antrag sollte mindestens 6 Monate vor dem Beginn des Aufenthaltes gestellt werden. Wer gefördert werden kann, welches Auslandsamt für Ihre Region zuständig ist, und was sie beachten sollten, erfahren sie auf den Auslandsförderungsseiten von bafög.de
Im Ausland bezahlen
Informieren Sie sich rechtzeitig, wie vor Ort die meisten Geschäfte abgewickelt werden und vergleichen sie die Gebühren verschiedener Anbieter für Kreditkarte, das Abheben von Bargeld und sonstige Zahlungen.
Versicherungsschutz
Während des Auslandsaufenthaltes bleiben Sie generell immatrikuliert, damit der Versicherungsschutz der Universität gewährt bleibt. Sollten Sie während der Rückmeldungsfrist für das folgende Semester nicht in Rostock sein, denken Sie bitte an die termingerechte Überweisung des Semesterbeitrags. Vom Semesterticket können Sie sich durch einen schriftlichen Antrag an den StuRa befreien lassen.
ACHTUNG
Die Krankenversicherung muss von den Studierenden selbst abgeschlossen werden bzw. geklärt werden, inwieweit die eigene Versicherung auch Auslandsschutz gewährt. Achten sie darauf, dass der gesamte Zeitraum ihres Aufenthaltes abgedeckt ist!
Näheres auf der Seite desRIH zum Thema Versicherung.